Fotowettbewerb

Fangen Sie die schönsten Motive von Mülsen St. Micheln zu den verschiedensten Jahreszeiten ein und senden Sie die Bilder bis 1. Juni 2020 mit Ihrem Kontakt per Mail an kontakt@micheln600.de.

Die 12 schönsten Motive werden von einer Jury ausgewählt und prämiert. Als Highlight werden diese 12 Motive in einem Kalender abgedruckt, welcher im Herbst 2020 für das Jubiläumsjahr 2021 veröffentlicht wird.

Motive können z.B. Gebäude, Denkmäler oder Landschaften sein – es sind keine Grenzen gesetzt. (Bilder sollten in einer guten Qualität sein, damit diese für einen Kalenderdruck geeignet sind).

Einsendeschluss ist der 1. Juni 2020.

Teilnahmebedingungen Fotowettbewerb:

Jeder, unabhängig vom Alter, darf am Fotowettbewerb 600 Jahre Mülsen St. Micheln teilnehmen. Lediglich die Komitee-Mitglieder und deren Lebenspartner(innen) sind vom Wettbewerb ausgeschlossen. Es dürften pro Person gern auch mehrer Fotos eingereicht werden. Wenn eine Person mehrer Bilder einreicht, nimmt nur eines, in diesem Fall das schönste Foto, am Wettbewerb teil.

Die Fotos müssen per Mail an kontakt@micheln600.de unter Nennung des Urhebers/der Urheberin sowie deren Telefonnummer und Anschrift eingereicht werde.

Einsendeschluss ist der 1. Juni 2020. Ab 2. Juni 2020 werden alle eingereichten Bilder auf der Website www.micheln600.de mit Nennung des Urhebers/der Urheberin veröffentlicht. Eine Jury, welche aus den Komitee-Mitgliedern besteht, wählt nach dem 1. Juni 2020 aus allen eingereichten zugelassenen Fotos die 12 schönsten aus und prämiert diese. Weiterhin werden diese 12 Fotos in einem Kalender 2021 veröffentlicht, welcher voraussichtlich ab Oktober 2020 käuflich zu erwerben ist. Jeder der 12 Gewinner erhält einen kostenfreien Kalender sowie eine weitere Prämie.

Jeder, der Fotos einreicht, erklärt sich bereit, dass deren Fotos auf der Website www.micheln600.de unter Nennung des Urhebers/der Urheberin veröffentlicht werden. Jeder der Fotos einreicht, erklärt sich bereit, dass er beim Wettbewerb die Chance hat, einer von 12 ausgewählten Personen zu sein und somit sein Foto im Kalender unter Nennung des Urhebers/der Urheberin veröffentlicht wird. Der Urheber/die Urheberin bleibt Urheber des Bildes, hat jedoch keinerlei Anspruch auf finanziellen Ausgleich, wenn deren Foto auf der Website und/oder im Kalender veröffentlicht wird.

Kontaktdaten der Wettbewerbsteilnehmer werden nicht veröffentlicht.

Datenschutz: Jeder, der Fotos einreicht, gibt in diesem Moment aktiv die Einwilligung der Verwendung Personengebundener Daten und Fotos im Sinne des Verwendungszwecks nach § 2 der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung).