Bis zum 1. Juni 2020 konnte jeder Fotos für den Foto-Wettbewerb „600 Jahre Mülsen St. Micheln“ einreichen. Die zwölf schönsten Fotos werden prämiert und im Jubiläumskalender 2021 abgedruckt, welcher ab Herbst 2020 erhältlich ist.
Zahlreiche Wettbewerber haben unzählige Bilder eingereicht. In der folgenden Galerie sind alle eingereichten Fotos unter Nennung des Fotografen abgebildet (auf doppelte Motiv – z.B. unterschiedliche Belichtungen – vom gleichen Fotografen wurde in der Galerie verzichtet).
In den nächsten Tagen werden die zwölf schönsten Motive ausgewählt. Alle Neuigkeiten zu den ausgewählten Bilder werden in den nächsten Tagen veröffentlicht.
Teilnahmebedingungen Fotowettbewerb:
Jeder, unabhängig vom Alter, darf am Fotowettbewerb 600 Jahre Mülsen St. Micheln teilnehmen. Lediglich die Komitee-Mitglieder und deren Lebenspartner(innen) sind vom Wettbewerb ausgeschlossen. Es dürfen pro Person gern auch mehrere Fotos eingereicht werden. Wenn eine Person mehrere Bilder einreicht, nimmt nur eines, in diesem Fall das schönste Foto, am Wettbewerb teil.
Die Fotos müssen per Mail an kontakt@micheln600.de unter Nennung des Urhebers/der Urheberin sowie deren Telefonnummer und Anschrift eingereicht werde.
Einsendeschluss ist der 1. Juni 2020. Nach Einsendeschluss werden alle eingereichten Bilder auf der Website www.micheln600.de mit Nennung des Urhebers/der Urheberin veröffentlicht. Eine Jury, welche aus den Komitee-Mitgliedern besteht, wählt nach Einsendeschluss aus allen eingereichten zugelassenen Fotos die 12 schönsten aus und prämiert diese. Weiterhin werden diese 12 Fotos in einem Kalender 2021 veröffentlicht, welcher voraussichtlich ab Oktober 2020 käuflich zu erwerben ist. Jeder der 12 Gewinner erhält einen kostenfreien Kalender sowie eine weitere Prämie.
Jeder, der Fotos einreicht, erklärt sich bereit, dass deren Fotos auf der Website www.micheln600.de unter Nennung des Urhebers/der Urheberin veröffentlicht werden. Er/Sie erklären sich bereit, dass er/sie beim Wettbewerb die Chance hat, einer/eine von 12 ausgewählten Personen zu sein und somit das eingereichte Foto im Kalender unter Nennung des Urhebers/der Urheberin veröffentlicht wird. Die Teilnehmer bleiben Urheber der eingereichten Fotos, haben jedoch keinerlei Anspruch auf finanziellen Ausgleich, wenn deren Foto auf der Website und/oder im Kalender veröffentlicht werden.
Kontaktdaten der Wettbewerbsteilnehmer werden nicht veröffentlicht.
Datenschutz: Jeder, der Fotos einreicht, gibt in diesem Moment aktiv die Einwilligung der Verwendung Personengebundener Daten und Fotos im Sinne des Verwendungszwecks nach § 2 der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung).